Die Beiträge unserer Berufshaftpflichtversicherung für Ingenieure der Landschaftsarchitektur/ Landschaftsarchitekten sind seit Jahren stabil und konnten in einigen Tranchen während der letzten vier Jahren gesenkt werden.
Es ist richtig, dass unsere Jahresbeiträge i. d. R. auch günstiger sind als die der meisten Rahmenabkommen von Verbänden oder Kammern. Das liegt vorwiegend daran, dass wir vor Jahren ein feingliedrigeres System der Risikobewertung als die Versicherer entwickelt haben. Insgesamt haben wir sieben Risikoklassen für technisch, wissentschaftliche Berufe im Landschafts- und Naturschutz entwickelt. Dieser Vorsprung führt nicht nur zu relativ günstigen weil risikoadjustierten Beiträgen sondern zeigt auch, dass die Tarifierung äußerst stabil ist.
Wir unterscheiden bei den Risikoeinstufungen in zwei Hauptkategorien
I. Landschaftsarchitektur
II. Landschaftsökologische Ingenieurleistungen, die mehr im Umweltbereich angesiedelt sind wie ökologische, gewässer-, uferökologische Leistungen oder Naturuntersuchungen, Renaturierungen, Beprobungen mit und ohne eigenem Laborbetrieb
Sind Ihre Leistungen eher der Kategorie II zuzurechnen, lesen sie bitte hier weiter>>>
zu I. Unter Berufshaftpflicht der Landschaftsarchitekten
sind alle dem Berufsbild imanenten Tätigkeiten mitversichert:
Auszüge aus unserem Leistungsumfang
* Objekt- und Freiraumplanung
* städtebauliche und ländliche Strukturentwicklung
* Siedlungsökologische Konzepte
* Umweltverträglichkeitsstudien
* Gutachten, Dozententätigkeit, Mediation
* Naturschutz, Renaturierungsplanung
* Projektsteuerung, Facility Management
Berechnungsbeispiele
Deckungssummen (DS) Personenschäden 3.000.000.-€, sonstige Schäden 300.000.-€, Selbstbeteiligung (sonstige Schäden) 2500.-€, jährliche Maximierung der DS 4-fach
Jahresnettohonorar |
Jahresnettobeitrag |
30.000.-€ | ab 405,00 € |
50.000.-€ | ab 607,50 € |
500.000.-€ | ab 2482,04 € |
Beiträge zzgl. ges. gültiger Versicherungssteuer z. Zt. 19%. Stand 01.03.2023
Falls Ihren bestehenden Jahresvertrag auf Umfang und Preis überprüfen lassen wollen, nutzen unsere kostenfreien Service <<hier klicken>>
Unabhängig von den zur Wahl stehenden Versicherungsgesellschaften werden bei Bedarf folgende Bedingungsverbesserungen in den Vertrag eingearbeitet:
Auszug aus den Bedingungsverbesserungen
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Versicherungsschutz aus der Überschreitung von Kosten- und Kostenvoranschlägen
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Übernahme von Spätschäden, die aus der Nachmeldefrist bei Vorversicherer herausfallen
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Berufs-Strafrechtsschutz: mitversichert
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Auslandsschäden, Grund-Geltungsbereich: Europa oder Weltgeltung ohne US
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Hohe Nachlässe bei vorvertraglicher Schadensfreiheit,
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keine Hochstufung im Schadensfall
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Sonderrabatte für Existenzgründer
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Rückdatierung möglich - frei bekannten Schäden, Ansprüchen und Verstößen
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Generalplanertätigkeit
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Rückwärtsversicherung bei erstmaligem Abschluss ein Jahr rückwirkend ab Beginn
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Nachhaftung unbefristet
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Einschluss weiterer Tätigkeiten (z. B. SiGeKo, Facility Management, Projektsteuerer, Leistung als Sachverständiger, u. a.)
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Teilnahme an ARGE und Planungsringen
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Versicherung von Ansprüchen, die durch den Einsatz von Subunternehmern zustandekommen
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Mitversicherung freier Mitarbeiter
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Vorgsorgeklauseln zur Vermeidung von Deckungslücken
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u. w.