Auf dem Versicherungsmarkt finden sich für den Projektmanager, Projektsteuerer und -controller u. a. Berufshaftpflichtprodukte, die auf einer Vermögensschadenhaftpflicht basieren.
Diesen Versicherungsprodukten liegt die Einschätzung zugrunde, dass der Projektmanager/ Projektsteuerer nicht mit der Konstruktion oder Bauüberwachung beauftragt ist und daher primär nur Vermögensschäden anrichten kann. Im technisch-wissenschaftlichen Bereich entfällt jedoch ein wesentlich höherer Anteil der gestellten Ansprüche auf sogenannte unechte Vermögensschäden, Mangelfolge- und Mangelbegleitschäden. Diese Schadensarten, denen ein Sachschaden oder Schaden am Objekt vorangegangen ist, fallen nicht unter den Versicherungsschutz einer Vermögensschadenhaftpflicht; dies schließt ebenfalls die Hybridprodukte aus Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht mit ein.
Projektsteuerer (früher §31 HOAI, jetzt AHO Heft 9 SR. 4), Projektmanager, -controller und Qualitätsüberwacher sollten auf jeden Fall immer eine eingehende Risiko- und Haftungsanalyse der Wahl einer Berufshaftpflichtversicherung voranstellen.
Aufgrund des Umfanges der dem PM zuzuordnenden Tätigkeiten (Vgl. DIN 69901) sowie der häufig während der Projektsteuerung mutierenden Aufgabenspektren und den damit einhergehenden Haftungspotential, bsp. aus konkludent schlüssigem Verhalten oder gesamtschuldnerischen Verhältnissen, ist das Risiko einer Fehleinschätzung durch den Versicherungsvermittler recht groß. Die Praxis zeigt, dass häufig die Tätigkeitsangaben "Projektsteuerer" des Kunden übernommen und die Beiträge aus der Tariftabelle oder -Angebotssoftware für eben diesen Tätigkeitsbegriff übernommen werden, ohne zu hinterfragen, inwieweit sich die vom Kunden übernommen Aufgaben in dieser Einstufung des Versicherer wiederfinden. Entsprechende Deckungslücken zeigen sich dann spätestens im Schadensfall.
Berechnungsbeispiel Deckungskonzept
Berufshaftpflicht Projektsteuerer, Projektmanager, Projektcontroller
Deckungssumme 3.000.000.-€ Personenschäden, 300.000.-€ sonstige Schäden
Jahresnettohonorar: 30.000.-€ Jahresnettobeitrag ab 526,50 €
Jahresnettohonorar: 250.000.-€ Jahresnettobeitrag ab 2635,33 €
Stand 01.10.2022, Geltungsbereich weltweit ohne US, SB für sonstige Schäden 2500.-€, eingeschlossen ist die Tätigkeit als BQÜ, Sachverständiger, Auftraggebervertreter