Berufshaftpflichtversicherung Innenarchitekt / Architekt raumbildender Ausbau

in unserem aktuellen Berufshaftpflichttarif für Innenarchitekten wurden die Beiträge geändert.

Berechnungsbeispiel I  (Stand 01.03.2023)

Mindestdeckung

 

Objektversicherung 
für Innenarchitekten
Jahresversicherung 
für Innenarchitekten
Berufshaftpflichtversicherung
(Innenarchitekt)
ab 247,50 €

ab 577,37 € (50 t€ Honorar)

Jahresnettobeiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer.

  • Die Jahresversicherung erfüllt die Anforderungen einer Versicherungspflicht wie z. B. Mitgliedschaft in einer Architektenkammer. Berechnungsgrundlage sind geringe Umsätze und geringen Projektsummen.

Erläuterung der Berechnungsbeispiele:

  • Objektversicherung (für Innenarchitekt): Deckungssummen für Personenschäden 3.000.000 €, sonstige Schäden 300.000 € (Selbstbeteiligung 2.500 €).
  • Jahresversicherung (für Innenarchitekt): Personenschäden 3.000.000 €, sonstige Schäden 500.000 € (Selbstbeteiligung 2.500 €). Alle Deckungssummen stehen pro Jahr maximal dreimal zur Verfügung.

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Auszüge der besonderen Leistungen der Berufshaftpflicht für Innenarchitekten:

Folgende Bedingungsverbesserungen sind entweder Bestandteil der BBR (gesellschaftsabhängig) oder können in den Vertrag eingearbeitet werden:

Berufshaftpflicht für Innenarchitekten – Auszug möglicher Bedingungsverbesserungen

  • Mitversicherung von Ansprüchen aus der Überschreitung von Kosten und Kostenvoranschlägen
  • Im Falle eines Versicherungswechsels Übernahme von Spätschäden
  • Berufs-Strafrechtsschutz ist mitversichert
  • Geltungsbereich: weltweit ohne US
  • Hohe Nachlässe bei vorvertraglicher Schadensfreiheit,
  • keine Hochstufung im Schadensfall (gesellschaftsabhängig)
  • Existenzgründertarif möglich
  • eine Rückdatierung bis zu einem Jahr möglich
  • Generalplanertätigkeit
  • ein Jahr Rückwärtsversicherung bei erstmaligem Abschluss kostenfrei
  • unbegrenzte  Nachhaftung möglich
  • Sachverständiger im eigenen FB, Energieberater, SiGeKo, due diligence, u. a. können kostenfrei mitversichert werden
  • Arbeitsgemeinschaften ARGE und Teilnahme an Planungsringen mitversichert
  • Einschluss der Risiken durch Subunternehmer
  • Einschluss freier Mitarbeiter
  • Vorgsorgeklauseln zur Vermeidung von Deckungslücken
  • u. w.

Diese Deckungserweiterungen können teilweise stark von standardisierten Bedingungen der jeweiligen Versicherungsunternehmen selbst abweichen.

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Mögliche Bedingungsverbesserungen Berufshaftpflicht für Innenarchitekten / Architekt raumbildender Ausbau:

Eine Rückdatierung:
ist bis zu einem Jahr – frei von bekannten Schäden - möglich.

Die Rückwärtsversicherung:
ist bei Erstversicherung bis ein Jahr kostenfrei.

Die Versicherungssummen:
Im Anlagenbau können die vertraglich geforderten Versicherungssummen erheblich über den von Berufshaftpflichtversicherungen vorgesehenen Deckungssummen liegen. Die Vereinbarung höherer Deckungssummen oder die Ergänzung einer bestehenden Berufshaftpflicht mit einer Excedentendeckung ist möglich.

Beitragsberechnung:

  • Nach Beurteilung des konkreten Haftungspotentials und Nettohonorarumsatz
  • Sondertarifierung für Existenzgründer und Kleinbüros
  • wahlweise Schadensfreiheitsrabatt oder hoher Nachlass bei vorvertraglicher Schadensfreiheit ohne Rückstufung im Schadenfall.

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