in unserem aktuellen Berufshaftpflichttarif für Innenarchitekten wurden die Beiträge geändert.
Berechnungsbeispiel I (Stand 01.03.2023)
Mindestdeckung
|
Objektversicherung für Innenarchitekten |
Jahresversicherung für Innenarchitekten |
Berufshaftpflichtversicherung (Innenarchitekt) |
ab 247,50 € |
ab 577,37 € (50 t€ Honorar) |
Jahresnettobeiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer.
- Die Jahresversicherung erfüllt die Anforderungen einer Versicherungspflicht wie z. B. Mitgliedschaft in einer Architektenkammer. Berechnungsgrundlage sind geringe Umsätze und geringen Projektsummen.
Erläuterung der Berechnungsbeispiele:
- Objektversicherung (für Innenarchitekt): Deckungssummen für Personenschäden 3.000.000 €, sonstige Schäden 300.000 € (Selbstbeteiligung 2.500 €).
- Jahresversicherung (für Innenarchitekt): Personenschäden 3.000.000 €, sonstige Schäden 500.000 € (Selbstbeteiligung 2.500 €). Alle Deckungssummen stehen pro Jahr maximal dreimal zur Verfügung.
<<< Hier geht es zur Anfrage (online) >>>
Auszüge der besonderen Leistungen der Berufshaftpflicht für Innenarchitekten:
Folgende Bedingungsverbesserungen sind entweder Bestandteil der BBR (gesellschaftsabhängig) oder können in den Vertrag eingearbeitet werden:
Berufshaftpflicht für Innenarchitekten – Auszug möglicher Bedingungsverbesserungen
- Mitversicherung von Ansprüchen aus der Überschreitung von Kosten und Kostenvoranschlägen
- Im Falle eines Versicherungswechsels Übernahme von Spätschäden
- Berufs-Strafrechtsschutz ist mitversichert
- Geltungsbereich: weltweit ohne US
- Hohe Nachlässe bei vorvertraglicher Schadensfreiheit,
- keine Hochstufung im Schadensfall (gesellschaftsabhängig)
- Existenzgründertarif möglich
- eine Rückdatierung bis zu einem Jahr möglich
- Generalplanertätigkeit
- ein Jahr Rückwärtsversicherung bei erstmaligem Abschluss kostenfrei
- unbegrenzte Nachhaftung möglich
- Sachverständiger im eigenen FB, Energieberater, SiGeKo, due diligence, u. a. können kostenfrei mitversichert werden
- Arbeitsgemeinschaften ARGE und Teilnahme an Planungsringen mitversichert
- Einschluss der Risiken durch Subunternehmer
- Einschluss freier Mitarbeiter
- Vorgsorgeklauseln zur Vermeidung von Deckungslücken
- u. w.
Diese Deckungserweiterungen können teilweise stark von standardisierten Bedingungen der jeweiligen Versicherungsunternehmen selbst abweichen.
<<< Hier geht es zur Anfrage (online) >>>
Mögliche Bedingungsverbesserungen Berufshaftpflicht für Innenarchitekten / Architekt raumbildender Ausbau:
Eine Rückdatierung:
ist bis zu einem Jahr – frei von bekannten Schäden - möglich.
Die Rückwärtsversicherung:
ist bei Erstversicherung bis ein Jahr kostenfrei.
Die Versicherungssummen:
Im Anlagenbau können die vertraglich geforderten Versicherungssummen erheblich über den von Berufshaftpflichtversicherungen vorgesehenen Deckungssummen liegen. Die Vereinbarung höherer Deckungssummen oder die Ergänzung einer bestehenden Berufshaftpflicht mit einer Excedentendeckung ist möglich.
Beitragsberechnung:
- Nach Beurteilung des konkreten Haftungspotentials und Nettohonorarumsatz
- Sondertarifierung für Existenzgründer und Kleinbüros
- wahlweise Schadensfreiheitsrabatt oder hoher Nachlass bei vorvertraglicher Schadensfreiheit ohne Rückstufung im Schadenfall.