Die Bundesarchitektenkammer hat ein umfangreiches FAQ zum Bau- und Architektenrecht herausgegeben.
Stand: 20.3.2020 mit Aktualisierungen und Ergänzungen Die pdf-Datei finden Sie hier https://www.bak.de/w/files/bak/02architekten/coronavirus/bak-coronavirus-faq.pdf
Die nachfolgenden Fragen im FAQ behandelt: Bau- und Architektenrecht
1. Welche Ansprüche habe ich als Planer gegen den Auftraggeber, wenn es wegen des Coronavirus zu Bauzeitverzögerungen/Bauzeitverlängerungen kommt?
2. Welche Ansprüche habe ich, wenn der Auftraggeber wegen des Coronavirus den Planungsauftrag kündigt?
3. Bestehen Ansprüche des Auftraggebers gegen mich als Planer, wenn ich oder mein Büropersonal aufgrund von Erkrankungen, Quarantäneanordnungen oder Ausgangssperren ausfallen und dadurch die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht rechtzeitig erbracht werden können?
4. Wie sieht es aus, wenn ich Generalplaner bin und es bei den Fachplanern zu Verzögerungen oder Ausfällen kommt?
5a. Muss ich weiter Objektüberwachung machen, auch wenn die bauausführenden Firmen nicht mehr auf die Baustelle kommen?
5b. Führen die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte vom 22.3.2020 dazu, dass der Baustellenbetrieb eingestellt werden muss? (Eingefügt am 23.3.2020)
6. Bestehen Ansprüche des Auftraggebers gegen mich als Objektüberwacher, wenn es wegen des Coronavirus beim bauausführenden Unternehmen zu Verzögerungen oder zur Einstellung seiner Tätigkeit kommt?
7. Bin ich im Zuge der Bauüberwachung verpflichtet, Maßnahmen auf der Baustelle zu ergreifen, um das Risiko von Corona-Übertragungen zu reduzieren und wie gehe ich ggf. mit einem Verdachtsfall um? (Aktualisiert am 23.3.2020)
8. Da sich die Ausbreitung des Coronavirus auf den weiteren Ablauf des Vertragsverhältnis zwischen Bauherren und bauausführenden Unternehmen bzw. Handwerksbetrieben auswirken kann, bittet mich mein Auftraggeber um rechtliche Beratung. Welche Auskünfte kann ich ihm geben? (Aktualisiert am 23.3.2020)
9. Für künftige Verträge wird eine sogenannte „Force-Majeure-Klausel“ empfohlen. Gibt es dazu für Architektenverträge entsprechende Formulierungshilfen? (Aktualisiert am 26.3.2020
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