Berufshaftpflicht für Ingenieure

Fachkompetenz für Ihre Sicherheit: Kongruent zur Ihrer Haftung bilden wir den Versicherungsschutz der Berufshaftpflicht für Ingenieure ab. Wir bieten günstige Versicherungsprämien für Ingenieure der Elektrotechnik, Haustechnik und der TGA, für Ingenieure im Anlagenbau, Maschinenbau und der Verfahrenstechnik.

 Berufshaftpflicht für Ingenieure Jahres-versicherung Objekt-versicherung

Berechnungs- 
beispiele

Maschinenbau/ Anlagenbau

ab 810,00 €

ab 448,00 €

MaschBau/Anlagenbau

 TGA-Ingenieure technische Ausrüstung 

ab 526,50 €

ab 448,00€

 Ingenieurbüro für TGA

Statiker, Tragwerksplaner

ab 526,50 €

ab 378,00 €

Ingenieure für Statik, Tragwerksplanung, Verkehrsanlagen

Ingenieure der allgem. Elektrotechnik

ab 526,50 €

ab 378,00 €

Ing. der Elektrotechnik

Was ist Gegenstand der Architektenversicherung oder der Ingenieurhaftpflicht?

Jahresnettobeiträge zzgl. 19 % Versicherungssteuer.  Stand 01.03.2023

  • Die Jahresversicherung erfüllt die Anforderungen einer Versicherungspflicht wie z. B. bei einer Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer, Berechnungsgrundlage sind geringe Umsätze und geringe Jahresprojektsummen.

Zur Berechnung von Kleinbürotarifen, bsp. 25´- 30.000.-€ Nettohonorare, klicken sie bitte auf die obigen Links des jeweiligen Fachbereichs.

Erläuterung der Berechnungsbeispiele:

  • Objektversicherung : Deckungssummen für Personenschäden 3.000.000 €, sonstige Schäden 300.000 € (Selbstbeteiligung 2.500 €).
  • Jahresversicherung : Personenschäden 3.000.000 €, sonstige Schäden 300.000 € (Selbstbeteiligung 2.500 €). Alle Deckungssummen stehen pro Jahr maximal viermal zur Verfügung.

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Auszüge der besonderen Leistungen der Berufshaftpflicht für Ingenieure:

Falls die standardisierten Bedingungen der zur Wahl stehenden Versicherungsgesellschaften es nicht vorsehen, können bei Bedarf folgende Bedingungsverbesserungen in den Vertrag eingearbeitet werden:

Berufshaftpflicht für Ingenieure – Auszug möglicher Bedingungsverbesserungen

  • Mitversicherung von Ansprüchen aus der Überschreitung von Kosten und Kostenvoranschlägen
  • Bei Wechsel des Versicherers Übernahme von Spätschäden
  • Mitversicherung von Berufs-Strafrechtsschutz
  • Geltungsbereiche: Europa, weltweit mit und ohne US
  • Hohe Nachlässe bei vorvertraglicher Schadensfreiheit,
  • je nach Gesellschaft, keine Hochstufung im Schadensfall
  • Existenzgründertarife
  • eine Rückdatierung bis zu einem Jahr möglich
  • Generalplanertätigkeit
  • ein Jahr Rückwärtsversicherung bei erstmaligem Abschluss kostenfrei
  • unbefristete Nachhhaftung
  • Einschluss weiterer Tätigkeiten (z. B. Sachverständiger im eigenen FB, Energieberater, SiGeKo, due diligence, u. a.)
  • Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften ARGE
  • Einschluss von Ansprüchen durch Verstöße von Subunternehmern
  • Einschluss freier Mitarbeiter
  • Vorgsorgeklauseln zur Vermeidung von Deckungslücken
  • u. w.

Diese Deckungserweiterungen können teilweise stark von standardisierten Bedingungen der jeweiligen Versicherungsunternehmen selbst abweichen.

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Mögliche Bedingungsverbesserungen Berufshaftpflicht für Ingenieure:

Eine Rückdatierung:
ist bis zu einem Jahr – frei von bekannten Schäden - möglich.

Die Rückwärtsversicherung:
ist bei Erstversicherung bis ein Jahr kostenfrei.

Die Versicherungssummen:
Im Anlagenbau können die vertraglich geforderten Versicherungssummen erheblich über den von Berufshaftpflichtversicherungen vorgesehenen Deckungssummen liegen. Die Vereinbarung höherer Deckungssummen oder die Ergänzung einer bestehenden Berufshaftpflicht mit einer Excedentendeckung ist möglich.

Auszug weiterer, besonderer Leistungen (Berufshaftpflicht Ingenieur):

Sollten die gesellschaftsspezifischen Bedingungen (Berufshaftpflichtversicherung) folgende Erweiterungen nicht pauschal vorsehen, so können sie bei Bedarf eingearbeitet werden.

  • Projektsteuerung
  • Leistungsschäden, Tätigkeitsschäden
  • Erweiterung der ARGE-Klausel: keine Einschränkungen
  • Mitversicherung von Subunternehmerrisiken
  • Auslandsschäden, Europa oder Weltgeltung
  • Überschreitung von nicht garantierten Fristen und Terminen
  • Generalplanertätigkeit
  • Kostenüberschreitungen mit Ausnahme von Sowiesokosten
  • Mietsachschäden
  • Nachhaftung bei Berufsaufgabe, tw. unbefristet 
  • bei beruflichen Strafverfahren; Strafrechtsschutz
  • Prüfung und ggf. Mitversicherung von vertraglich übernommener Haftung
  • Einschluß von Sonderfachingenieurleistungen

Erweiterungen/ zusätzliche Deckungen
je nach Gesellschaft und/ oder Rahmenabkommen ist in der Berufshaftpflichtversicherung der Ingenieure die

  • Büro- und Umwelthaftpflichtversicherung bei Jahresverträgen mitversichert
  • Privat-, Tierhalter-, Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht sowie Gewässerschaden-Haftpflicht mitversichert

Beitragsberechnung:

  • Nach Beurteilung des konkreten Haftungspotentials und Nettohonorarumsatz
  • Sondertarifierung für Existenzgründer und Kleinbüros
  • wahlweise Schadensfreiheitsrabatt oder hoher Nachlass bei vorvertraglicher Schadensfreiheit ohne Rückstufung im Schadenfall.

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