In der Praxis werden Ingenieure und Architekten häufig durch folgende Mängel und Fehler in Regress genommen:
Planungsfehler
- Fehlerhafte oder lückenhafte Planung oder Konstruktion
- Nichtberücksichtigen wirtschaftlicher Voraussetzungen oder vorhandener baulicher Gegebenheiten
- Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik
- Nichteinschalten von Sonderfachleuten
- Nicht dauerhaft genehmigungsfähige Planung
- Geänderte Pläne/Zeichnungen werden nicht weitergeleitet
Termin- und Kostenüberschreitung
- Unterschätzung von Baugrundverhältnissen, die in Folge zu zeitaufwendigen und kostenintensiven Anpassungen führen
- Aufstellen und Überwachung eines Zeitplans wird vernachlässigt
Beratungs- und Aufklärungsfehler
- Unzureichende Information über Finanzierungen, Fördergelder und notwendige Versicherungen
- Fehlende Beratung bei der Auswahl von ausführenden Firmen
- Unzureichende Bauüberwachung der ausführenden Firmen
- Fehlende Information über notwendige Umplanungen
- Nichterkennen abzusehender Kostenüberschreitung bzw. unterlassene Information an Auftraggeber
Schadengruppen
- Zu den häufigsten Schadengruppen gehören Feuer, Schäden an bereits bestehenden, umliegenden Bauten, Wasser/Feuchtigkeit sowie Setzungen/Schiefstellungen
- Die jährlichen Aufwendungen für Bauschäden belaufen sich allein in Deutschland auf ca. 8 Milliarden €