Sondertarif BDIA Bund deutscher Innenarchitekten

Die BDIA-Geschäftsführung hat den alten Rahmentarif (früher: General Accident, Gerling, zuletzt HDI) gekündigt. Die mit Abstand günstigsten Konditionen am Markt liefen zum 31.03.2016 aus. Warum sich der Verband von so einem  Deckungskonzept verabschiedet hat ist nicht nachvollziehbar.

>> BDIA Berufshaftpflicht (Stand 01.2017)


 

alter Tarif

Für Mitglieder des BDIA gelten folgenden Sonderkonditionen bis 03.2016

Fragen? Schreiben Sie eine E-Mail an: info@ingenieurversicherung.de

Nachfolgend einige Auszüge aus der BDIA-Sondertarifierung Berufshaftpflicht für Innenarchitekten:

  • Grundsätzlicher Nachlass auf den gewählten Versicherungstarif zwischen 20 - 35 %
  • weitere Nachlässe in Abhängkeit des jeweiligen Risikos möglich
  • Sonderabkommen für Existenzgründer und Kleinbüros
  • kompetente Bewertung der jeweiligen Ingenieurrisiken

Sondertarif Existenzgründer / Kleinbüro

Versichertes Risiko Büro für Innenarchitektur

Beispiel für verbesserte Leistungen inkl. Bürohaftpflicht, inkl. Umweltschadenvers., Internetklausel und Haftpflichtschutz i. S. AGG

Deckungssummen 3.000.000 € für Personenschäden, keine SB und 500.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) SB 2.500 €

Beispiel Existenzgründer Jahresnettobeitrag ab 468,18 € € zzgl. Steuer

Auszug Leistungverbesserungen (Berufshaftpflicht Innenarchitekt)

  • verbesserte Versicherungsbedingungen
  • Rückwärtsdeckung bei Erstversicherung bis 1 Jahr möglich
  • Keine Hochstufung im Schadensfall
  • Rechtsschutzdeckung bei Strafverfahren
  • unbegrenzte Nachhaftung
  • Teilnahme an ARGE ohne einschränkende Klauseln
  • u. m.

Folgende zuätzlichen Tätigkeiten sind für den Innenarchitekt kostenfrei in der Berufshaftpflicht mitversicherbar:
Weitere Einschlüsse auf Anfrage.

 

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