Die BDIA-Geschäftsführung hat den alten Rahmentarif (früher: General Accident, Gerling, zuletzt HDI) gekündigt. Die mit Abstand günstigsten Konditionen am Markt liefen zum 31.03.2016 aus. Warum sich der Verband von so einem Deckungskonzept verabschiedet hat ist nicht nachvollziehbar.
>> BDIA Berufshaftpflicht (Stand 01.2017)
alter Tarif
Für Mitglieder des BDIA gelten folgenden Sonderkonditionen bis 03.2016
Fragen? Schreiben Sie eine E-Mail an: info@ingenieurversicherung.de
Nachfolgend einige Auszüge aus der BDIA-Sondertarifierung Berufshaftpflicht für Innenarchitekten:
- Grundsätzlicher Nachlass auf den gewählten Versicherungstarif zwischen 20 - 35 %
- weitere Nachlässe in Abhängkeit des jeweiligen Risikos möglich
- Sonderabkommen für Existenzgründer und Kleinbüros
- kompetente Bewertung der jeweiligen Ingenieurrisiken
Sondertarif Existenzgründer / Kleinbüro
Versichertes Risiko Büro für Innenarchitektur
Beispiel für verbesserte Leistungen inkl. Bürohaftpflicht, inkl. Umweltschadenvers., Internetklausel und Haftpflichtschutz i. S. AGG
Deckungssummen 3.000.000 € für Personenschäden, keine SB und 500.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) SB 2.500 €
Beispiel Existenzgründer Jahresnettobeitrag ab 468,18 € € zzgl. Steuer
Auszug Leistungverbesserungen (Berufshaftpflicht Innenarchitekt)
- verbesserte Versicherungsbedingungen
- Rückwärtsdeckung bei Erstversicherung bis 1 Jahr möglich
- Keine Hochstufung im Schadensfall
- Rechtsschutzdeckung bei Strafverfahren
- unbegrenzte Nachhaftung
- Teilnahme an ARGE ohne einschränkende Klauseln
- u. m.
Folgende zuätzlichen Tätigkeiten sind für den Innenarchitekt kostenfrei in der Berufshaftpflicht mitversicherbar:
Weitere Einschlüsse auf Anfrage.