Es existiert ein Rahmenabkommen zwischen dem BVS und dem HDI (ehemals Gerling, general accident) über die Berufshaftpflicht für Sachverständige und Gutachter, über das Mitglieder des BVS Sonderkonditionen beziehen können.
Was bewirkt dieses Rahmenabkommen?
Der BVS hat über eine Ausschreibung Sonderkonditionen für die Berufshaftpflicht (Sachverständiger/ Gutachter) mit Leistungsverbesserungen mit erheblichen Betragsvorteilen verhandelt.
Um Deckungslücken zu vermeiden und die individuellen Haftungsrisiken des jeweiligen Ingenieur- und Sachverständigenbüros exakt zu ermitteln, ist für die Rahmenverträge eine Spezialistengruppe abgestellt.
Fragen? Schreiben Sie eine E-Mail an: info@ingenieurversicherung.de
Nachfolgend einige Auszüge aus dem Rahmenabkommen:
- Grundsätzlicher Nachlass auf den gewählten Versicherungstarif zwischen 20 - 35 %
- weitere Nachlässe in Abhängkeit des jeweiligen Risikos möglich
- Sonderabkommen für Existenzgründer und Kleinbüros
- kompetente Bewertung der jeweiligen Ingenieurrisiken
Sondertarif Kleinbüro
Sachverständiger im Hochbau, Prüfsachverständige technischer Anlagen und Einrichtungen, Sachverständige bautechnischer Nachweise
Auszug Leistungverbesserungen
- verbesserte Versicherungsbedingungen
- Rückwärtsdeckung bei Erstversicherung bis 1 Jahr möglich
- Keine Hochstufung im Schadensfall
- Rechtsschutzdeckung bei Strafverfahren
- unbefristete Nachmeldefrist
- u. m.
Folgende zuätzlichen Tätigkeiten sind für den Gutachter kostenfrei mitversicherbar:
Tätigkeit als BQÜ, Auftraggebervertreter, SiGeKo-Fachkraft, Energieberater, Mediator sowie seine Ingenieurleistungen im Rahmen von technical due diligence und facility mangement
Weitere Einschlüsse auf Anfrage.
Sondertarifierung auch für Ingenieure für Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung.